Landesinstitut für Pädagogik und Medien Saarland
Landesinstitut für Pädagogik und Medien

Inklusive Bildung und Sonderpädagogische Förderung

Die Bundesrepublik Deutschland hat 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, diese völkerrechtliche Vereinbarung umzusetzen. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives allgemeines Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.

Kernpunkte der UN-Konvention sind, dass die unterzeichnenden Staaten sich verpflichten,

  • das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anzuerkennen
  • Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen
  • Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu gewähren

    (aus Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Das Saarland  hat durch Neufassung des Schulpflicht- und Schulordnungsgesetzes sowie durch entsprechende Rechtsverordnungen den rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Weiterentwicklung der Regelschulen zu inklusiven Schulen zu ermöglichen.

Dies bedeutet für alle Schulen und Lehrer/innen aller Schulformen die Bereitschaft, diesen menschenrechtlich  und pädagogisch fundierten  Auftrag  als Chance zu betrachten, um die Lern- und Bildungsmöglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

Das LPM unterstützt den Prozess der Umgestaltung sonderpädagogischer Förderung sowie den Ausbau und Erhalt sonderpädagogischer Professionalität durch praxisnahe Fortbildungen und Angebote kollegialer Reflexion.

Ebenso sollen die Regelschulen ermutigt werden, ein inklusives Schulprofil zu entwickeln:

  • Inklusion bedeutet, dass Schulen auf die Verschiedenheit ihrer Schüler/innen eingestellt sind.
  • Alle gehören als wertgeschätzte und gleichberechtigte Mitglieder zur Schulgemeinschaft.
  • In einer inklusiven Schule wird versucht, mit kultureller, sprachlicher und sozialer Verschiedenheit vorurteilsfrei umzugehen.
  • Die Verschiedenheit wird als natürliches Merkmal von Gruppen und als Chance betrachtet. Daher gibt es keine besondere Gruppe von jungen Menschen, die als „Inklusionsschüler“ in das System der Schule einzugliedern sind.
  • Schulleben  und Unterricht berücksichtigen die unterschiedlichen Lernmöglichkeiten  sowohl durch vielfältige Formen der Binnendifferenzierung als auch  durch  gemeinsames und kooperatives Lernen.
  • Eine inklusive Schule bietet Kindern und Jugendlichen mit Lernproblemen ebenso die beste Bildung wie solchen mit besonderen Fähigkeiten.

Das LPM ist zertifiziert

nach DIN EN ISO 9001:2015

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