3. Bedingungen und Entgelte für Leistungen der Landesbildstelle des Saarlandes im LPM (Fotoarchiv)
3.1 Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Letztere können nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Begleitmaterials (Eingang spätestens nach 48 Stunden) abgelehnt werden.
Der Besteller hat bei der Bestellung - spätestens jedoch bei Rücksendung des Abrechnungsscheines die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotoarchivs. Es ist ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung gestellt. Lediglich die gelieferte CD geht in das Eigentum des Entleihers über.
Der Bildnachweis (Urhebervermerk) hat direkt beim Bild zu erfolgen oder muss in einer Weise vorgenommen werden, die eine zweifelsfreie Zuordnung von Foto und Bildnachweis erkennen lässt. Der Vermerk muss folgendermaßen angegeben werden: © Landesbildstelle Saarland im LPM.
Von jeder Veröffentlichung im Druck ist dem Fotoarchiv gem. § 25 VerlagsG mindestens ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden. Sondervereinbarungen können getroffen werden.
3.2 Entgelte
Jede kommerzielle Nutzung des Bildmaterials des Fotoarchivs ist entgeltpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, für nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layout-Zwecke und Kundenrepräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montage, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerks werden.
Die nachfolgend festgelegten Entgelte richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die dem Fotoarchiv anzugeben sind. Macht der Besteller bei der Rücklieferung des Bildmaterials keine genauen Angaben, ist das Fotoarchiv berechtigt, ein Pauschalentgelt von 200.- Euro pro Bild anzusetzen.
Für Luft- und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandenen Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundentgelt des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen zumindest einen Aufschlag des jeweiligen Grundentgelts.
Die Entgelte gelten nur für die einmalige Nutzung, für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut entgeltpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotoarchivs.
Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindestentgelt in Höhe des fünffachen Nutzungsentgelts fällig.
Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungsentgelten 3 Wochen ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen vereinbart werden. Nach Ablauf der 3. Woche gelten die in der Entgeltliste angesetzten Blockierungsentgelte als vereinbart.
Entgeltzahlungen müssen immer unter Angabe des auf der Rechnung vermerkten Kassenzeichens geleistet werden. Ohne diese Angabe wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr im Umfang des zusätzlichen Aufwands erhoben, mindestens jedoch 25.- Euro.
3.3 Entgelte, Kosten
Für alle Bildlieferungen und Aussendungen werden Bearbeitungsentgelte und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungsentgelten kann erfolgen.
Werden die Vorlagen nicht fristgerecht nach Ablauf der 3. Woche zurückgegeben, so ist das Fotoarchiv berechtigt, Blockierungsentgelte zu berechnen. Eine Fristüberschreitung liegt vor, wenn
a) geliefertes Bildmaterial länger als 3 Wochen zurückgehalten wird, ohne dass in diesem Zeitraum eine angezeigte Verwendung erfolgte,
b) verwendetes Bildmaterial nach Ablauf der 3. Woche ab Lieferscheindatum nicht zurückgegeben wird.
Die Blockierungsentgelte werden nicht auf eventuelle Verwendungsentgelte angerechnet und sind jeweils am Monatsende zu begleichen.
Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergütet das Fotoarchiv ein Drittel der Schadenersatzgebühr. Bei beschädigtem Bildmaterial oder bei Totalverlust gilt eine Schadenersatzsumme von 500.- Euro pro Bild als vereinbart, ohne dass die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen ist.
Für Vorlagen, die mit der Bezeichnung „Fremdexemplar“ geliefert werden, besitzt das Fotoarchiv eingeschränkte Rechte. Bei Verwendung hat es Anspruch auf ein Vermittlungsentgelt für die Beschaffung von Fremdmaterial in Höhe der Vermittlungsgebühr sowie auf Informationsentgelte, die je nach Aufwand berechnet werden.
Die Kosten für besondere Versandarten auf Wunsch des Bestellers gehen zu dessen Lasten.
Auf Entgelte und Versandkosten können keine Rabatte gewährt werden.
Mit der Bezahlung von Bearbeitungskosten, Blockierungsentgelte oder Schadensersatzbeträgen erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
3.4 Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
Fotos werden im Allgemeinen nur auf CD geliefert; nur in Ausnahmefällen werden für besondere Nutzung Originale zur Verfügung gestellt. Originale sind nach erfolgter Verwendung wieder zurück zu geben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Fotoarchivs erlaubt.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist das Fotoarchiv berechtigt, das Fünffache der ursprünglich vereinbarten Entgelts zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
Dia-Duplizierung und Anfertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Fotoarchivs. Wird hiergegen verstoßen, so ist es berechtigt, einen Schadensersatzbeitrag von bis zu 500.- Euro zu verlangen, wobei es ihm freisteht, im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Genehmigung dupliziert oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke angefertigt hat. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Presserechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt das Fotoarchiv keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
Für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Verwendung überlassener Bilder ergeben können trägt der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums allein die Verantwortung, auch in Hinblick auf das Recht am eigenen Bild.
Ein Besteller haftet dem Fotoarchiv gegenüber auch, wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers vom Fotoarchiv an einen Dritten gesandt werden.
Das Versandrisiko für Rücksendung von Originalen trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an das Fotoarchiv durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.
Bei Unterlassung eines eindeutigen Urhebervermerks erhöht sich das Entgelt um 100 v.H..
3.5 Entgelte für Nutzungsrechte
3.5.1 Für die Nutzung von Bildmaterial
1. durch Schulen (z. B. Jahresberichte, Schülerzeitungen, Schulprojekte, schulische Wettbewerbe) oder
2. durch öffentliche Auftraggeber (wie Land, Kommunen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts) oder
3. von Privatpersonen in wissenschaftlichen Arbeiten und in nichtgewerblicher Verwendung werden keine Entgelte erhoben.
3.5.2 Gewerbliche Nutzer zahlen Entgelte gemäß nachfolgender Aufstellung.
3.5.2.1 Schriftwerke, Zeitschriften, Broschüren, Bücher
Abbildungsformat (alle Angaben in Euro)
Auflage… | bis ¼ Seite | bis ½ Seite | bis 1 Seite |
1.000 | 17,00 € | 23,00 € | 35,00 € |
3.000 | 28,00 € | 38,50 € | 59,00 € |
5.000 | 53,00 € | 69,00 € | 103,50 € |
10.000 | 76,00 € | 102,50 € | 153,50 € |
25.000 | 95,00 € | 123,00 € | 185,50 € |
50.000 | 111,00 € | 147,00 € | 213,00 € |
100.000 | 135,00 € | 178,00 € | 270,00 € |
Höhere Auflagen nach Vereinbarung
Das Entgelt bezieht sich pro Bildvorlage auf die einmalige Nutzung für die einsprachige Erstauflage eines Verlagstitels in einem Land. Die Konditionen beziehen sich auf A4 Format. Der Aufschlag für Doppelseiten beträgt 50 v.H..
Bei mehrsprachigen Ausgaben wird innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein Aufschlag von 25 v.H., weltweit von 50 v.H. erhoben.
Bei Neuauflagen eines Werkes mit neuer ISBN-Nr. ist das dann geltende Erstverwendungsentgelt zu zahlen.
3.5.2.2 Postkarten, Telefonkarten und Kalender
Auflage bis | Post- und Telefonkarten | Kalender |
1.000 | 38,00 € | 34,00 € |
3.000 | 50,00 € | 46,00 € |
5.000 | 99,00 € | 94,00 € |
10.000 | 161,00 € | 150,00 € |
25.000 | 217,00 € | 189,00 € |
50.000 | 268,00 € | 226,00 € |
100.000 | 322,00 € | 271,00 € |
3.5.2.3 CD-ROM, Multimedia-Produktionen, andere Digitalträger
Vertriebsrechte bei einer Auflage bis | deutschsprachiger Raum | Europa | Welt |
500 | 33,00 € | 66,50 € | 84,50 € |
1.000 | 53,00 € | 106,50 € | 135,00 € |
3.000 | 69,00 € | 138,00 € | 175,00 € |
5.000 | 92,00 € | 184,00 € | 230,00 € |
10.000 | 112,50 € | 225,00 € | 281,00 € |
25.000 | 135,00 € | 270,00 € | 337,50 € |
Höhere Auflagen nach Vereinbarung
Weltweite Internetnutzung
3 Monate: 51,00 Euro
6 Monate: 77,00 Euro
1 Jahr: 102,00 Euro
Zuschlag für Homepage: 50 Prozent
3.6 Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand
Die Rechnungen des Fotoarchiv sind stets netto, ohne jeden Abzug zahlbar.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Saarbrücken. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Das Fotoarchiv behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor. Es erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Entgelts die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen wird, nicht an.
4. Entgelte für die Inanspruchnahme von sonstigen Dienstleistungen
4.1 Bei technischen Diensten wie Gerätereparaturen oder Konferenzaufzeichnungen werden die vom Ministerium der Finanzen auf der Grundlage des Saarländischen Gebührengesetzes festgesetzten Pauschbeträge erhoben. Verbrauchsmaterial, Ersatzteile, Porto und Verpackung werden gesondert berechnet.
4.2 Für die Bildbearbeitung werden folgende Entgelte erhoben:
a) Fachvergrößerungen (analog) SW:
bis 9x13 cm | 2,00 € |
10x15 cm(WPK) | 3,00 € |
13x18 cm | 4,00 € |
18x24 cm | 8,00 € |
24x30 cm | 9,00 € |
30x40 cm | 15,00 € |
40x50 cm | 20,00 € |
50x60 cm | 30,00 € |
b) Digital Scans (Durchsichtvorlagen bis 13 x 18 cm/Aufsichtvorlagen bis A4) SW / C:
Scans bis 2 MB | 2,00 € |
Scans >2 bis 5 MB | 8,00 € |
Scans >5 bis 10 MB | 10,00 € |
Scans >10 bis 20 MB | 15,00 € |
Scans >20 bis 30 MB | 20,00 € |
Scans >30 bis 50 MB | 25,00 € |
Scans >50 bis 80 MB | 30,00 € |
Scans >80 bis 100 MB | 35,00 € |
Scans >100 MB Preis auf Anfrage
b) Digitale Fotoausdrucke (Incjet oder Farblaser) in hoher Auflösung
Format | SW | C |
bis 9x13 cm | 4,00 € | 5,00 € |
10x15 cm (WPK) | 4,50 € | 6,00 € |
13x18 cm | 5,00 € | 7,00 € |
18x24 cm | 8,00 € | 10,00 € |
DIN A4 | 10,00 € | 15,00 € |
c) Bearbeitungs- und sonstige Entgelte
Bilder (incl. Brennen auf CD)
1-5 | 10,00 € |
6-15 | 20,00 € |
16-50 | 30,00 € |
Darüber hinaus nur nach Absprache
d) Sonstige Bildbearbeitung
je angefangene Stunde 40,-- Euro