Landesinstitut für Pädagogik und Medien Saarland
Landesinstitut für Pädagogik und Medien

Informationen für Eltern und Lehrkräfte

 Antworten auf häufig gestellte Fragen

zum -Wettbewerb


Frage: Welche Fragen werden im BioLogo-Wettbewerb gestellt?
Der BioLogo-Wettbewerb ist keine (zusätzliche) schriftliche Überprüfung wie die Schülerinnen und Schüler sie im Fach Biologie (spätestens ab Klassenstufe 8) gewohnt sind. Die Testbögen unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht von einer schriftlichen Überprüfung. Grundlage für die in den Wettbewerbsbögen gestellten Fragen sind vorzugsweise die in den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss formulierten Kompetenzen und nicht nur die Lehrpläne. Im Gegensatz zu einer schriftlichen Überprüfung sind daher auch Sachverhalte und Fähigkeiten, die nicht Gegenstand des Lehrplans sind, Gegenstand der Fragen.

Frage: Sind die Testbögen für die verschiedenen Schulformen identisch?
Die Testbögen für die zwei Schulformen sind in der Regel verschieden. Sie können jedoch durchaus in einzelnen Fragen oder Teilen übereinstimmen.

Frage: Macht die Schule "xyz" beim BioLogo-Wettbewerb mit?
Ob eine Schule beim BioLogo-Wettbewerb mitmacht, ist die freie Entscheidung der Schule bzw. der Lehrkräfte / der einzelnen Lehrkraft im Fach Biologie. Daraus folgt, dass nicht jede Schule im Saarland (mit Sekundarstufe I) diesen Wettbewerb überhaupt anbietet. Es folgt weiter, dass an einer Schule nicht zwangsläufig für alle Klassen bzw. Klassenstufen dieser Wettbewerb angeboten werden muss.

Frage: Machen alle Schüler/innen einer Klasse mit?
Es ist keineswegs verpflichtend, dass eine ganze Klasse an dem Wettbewerb teilnehmen muss. Es ist durchaus üblich, nur einen Teil der Schüler/innen einer Klasse (Klassengruppe), den die Fachlehrkraft in eigenem Ermessen bestimmen kann (z.B. die Schüler/innen, die mindestens eine bestimmte Note auf dem Jahreszeugnis im Fach Biologie oder Naturwissenschaft erreicht haben), die Testbögen bearbeiten zu lassen.

Frage: Werden die Testbögen den Schülerinnen und Schülern zurückgegeben?
Im Gegensatz zu einer schriftlichen Überprüfung werden die korrigierten Testbögen  den Schüler/innen nicht zurückgegeben. Von jeder Schule müssen die besten 3 Testbögen je Anforderungsniveau zur Gegenkorrektur an die Wettbewerbsleitung eingesandt werden.

Frage: Muss die Lehrkraft die Ergebnisse weitermelden?
Ob eine Lehrkraft - nachdem sie die Testbögen korrigiert hat - die Ergebnisse auf Landesebene weitermeldet, ist alleinige Entscheidung der Lehrkraft. In einem derartigen Fall war die Bearbeitung der Testbögen jedoch nicht umsonst, sondern hatte z.B. die Funktion, der Lehrkraft einen Überblick über den gegenwärtigen Leistungsstand der Klasse zu vermitteln. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Wettbewerbsteilnehmer/- innen ist eine Weitermeldung der Ergebnisse jedoch wünschenswert.

Frage: Werden Leistungen im BioLogo-Wettbewerb bei der Notengebung berücksichtigt?                                                                                                                            Hinsichtlich der Anerkennung von Wettbewerbsleistungen als Leistungsnachweis, der bei der Notengebung zu berücksichtigen ist, bietet der neue Klassenarbeitenerlass (Erlass zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 6. Juli 2016) die Möglichkeit, eine Wettbewerbsleistung  im Fach Biologie als „ Leistungsnachweis“ zu werten und einen solchen ersetzen. Unter  „3.1.4 Wettbewerb“ wird dazu ausgeführt: „Die Lernleistung im Rahmen eines Wettbewerbes muss mit schulischen Lerninhalten in Zusammenhang stehen und den Leistungserwartungen der jeweiligen Klassenstufe entsprechen. Die Wettbewerbsleistung wird durch ein Fachgespräch ergänzt. Die einzelne Wettbewerbsleistung darf nur einmalig in einem Unterrichtsfach eingebracht werden“. Die unter 3.1.2 bis 3.1.7 aufgeführten Formen des GLN können im Umfang und Anforderungsniveau angepasst auch als KLN durchgeführt werden.         

Frage: Werden die Ergebnisse einzelner Schüler/innen veröffentlicht?
Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, es sei denn, ein/e Schüler/in qualifiziert sich unter die landesweit 10 Besten des betreffenden Anforderungsniveaus, d.h. er / sie wird zu der Feierstunde eingeladen. Für diesen Fall wird das Einverständnis zur Veröffentlichung der Platzierung des Schülers / der Schülerin in der Presse und im Internet vorausgesetzt.

Frage: Werden auch Sachverhalte abgefragt, die nicht im Lehrplan vorkommen?
Unter den Testfragen sind - im Gegensatz zu einer schriftlichen Überprüfung - in jedem Fall auch solche, die keinen unmittelbaren Bezug zu den Lerninhalten des Lehrplans haben. Die Themen dieser Fragestellungen werden i.d.R. extrem unterschiedlich beurteilt. Ab dem Wettbewerb 2008 sind die in den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss formulierten Kompetenzen und nicht nur die Lehrpläne die Grundlage für die Fragestellungen. Im Gegensatz zu einer schriftlichen Überprüfung können daher auch Sachverhalte, die nicht im Lehrplan vorkommen, Gegenstand der Fragen sein.

Frage: Wie wird bei Unklarheiten oder Fehlern in der Fragestellung verfahren?
Es lässt sich trotz aller Sorgfalt bei der Konstruktion und Formulierung der Fragen nicht immer vermeiden, dass die eine oder andere Fragestellung Schwächen oder sonstige Mängel aufweisen kann, wie sie auch bei schriftlichen Überprüfungen und anderen Prüfungsfragestellungen durchaus vorkommen. Diese Unzulänglichkeiten sind zwar wenig erfreulich, aber für alle Wettbewerbsteilnehmer/innen gleich, so dass sich in den meisten Fällen dadurch keine Verschiebung in der Platzierung ergibt. Ist dies dennoch der Fall, wird eine solche Frage von der Wettbewerbsleitung gestrichen und bei der Gegenkorrektur nicht gewertet.

Frage: Sind die Fragestellungen den Schülerinnen und Schülern geläufig?
Die Art der Fragestellung bzw. die zugehörige Lösungsstrategie kann - zumindest bei einigen Fragen - möglicherweise den Schülerinnen und Schülern unbekannt oder auch nur wenig geläufig sein, so z.B. beim Ankreuzen von Auswahl-Antwort-Fragen.

Frage: Warum haben die Schüler/innen nur 30 Minuten Zeit?
Die zur Bearbeitung der Fragen zur Verfügung stehende Zeit ist - im Gegensatz zu einer schriftlichen Prüfung - unter Wettbewerbsbedingungen absichtlich recht  knapp bemessen.

Frage: Wie viele Schüler/innen erreichen die 2. Runde?
Zur 2. Runde werden in jedem Anforderungsniveau ca. 40 Schüler/innen, also insgesamt ca. 160 Schüler/innen landesweit eingeladen. Die Anzahl der an der 2. Runde teilnehmenden besten Schüler/innen einer Schulform entspricht dabei etwa der prozentualen landesweiten Beteiligung dieser Schulform an dem betreffenden Anforderungsniveau.

Frage: Wie viele Punkte braucht man, um sich für die 2. Runde zu qualifizieren?
Um sich für die 2. Runde zu qualifizieren ist es nicht erforderlich, eine vorher festgelegte, bestimmte Punktzahl zu erreichen. Über die Qualifikation zur 2. Runde entscheidet allein die Reihenfolge der Platzierung innerhalb der betreffenden Schulform.

Frage: Erhalten die Schulen die eingesandten (3 besten) Wettbewerbsbögen der 1. Runde sowie die Wettbewerbsbögen der 2. Runde zurück?
Die von den Schulen nach der 1. Runde eingesandten Testbögen der 3 besten Schülerinnen sowie die vom BioLogo-Team korrigierten Testbögen der 2. Runde werden aus organisatorischen Gründen den Schulen bzw. den Lehrkräften nicht zugesandt (und demnach den Schülerinnen und Schülern auch nicht zurückgegeben).

Frage: Wie kann ein/e Schüler/in erfahren, welche Fehler er/sie in dem Testbogen der 2. Runde gemacht hat und wie viele Punkte er/sie erreicht hat?
Es erfolgt grundsätzlich keine Erörterung über Fragestellungen, Lösungen, Korrekturen oder die Punkteverteilung oder -vergabe in den Testbögen der 2. Runde. Dies bleibt ausschließlich den Mitgliedern des BioLogo-Teams vorbehalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, senden Sie bitte eine Mail an die Wettbewerbsleitung z.H. von Marion Ewen oder Thomas Turner