Landesinstitut für Pädagogik und Medien Saarland
Landesinstitut für Pädagogik und Medien

Ausleihbedingungen
(Auszug aus der Benutzungsordnung. Hier finden Sie den vollständigen Text)
Benutzer
    Die Bibliothek des LPM steht allen Mitarbeitern des LPM, sowie den Teilnehmern der Veranstaltungen zur Verfügung. Sie steht auch Benutzern mit wissenschaftlichen oder beruflichen Interessen zur Verfügung.

Anmeldung
    Wer Bibliotheksgut entleihen oder den Leihverkehr der Bibliothek in Anspruch nehmen will, muss sich anmelden. Zur Anmeldung wird in der Bibliothek das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben. Hierbei ist der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Mit der Anmeldung wird für den/die Benutzer/in ein Benutzungskonto eingerichtet, auf dem alle vorgenommenen Bestell- und Ausleihvorgänge mit Hilfe eines EDV-Verbuchungssystems bearbeitet werden.

Ausleihe
    Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen ab der Verbuchung. Die Leihfirst kann dreimal um jeweils weitere vier Wochen verlängert werden, wenn das Werk nicht von anderer Seite benötigt wird. Die Benutzerin/der Benutzer darf entliehenes Bibliotheksgut nicht an Dritte weitergeben. Die Entleihenden sind vom Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Verbuchung an bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Mediums für das entliehene Bibliotheksgut verantwortlich. Die Bibliothek kann aus betrieblichen Gründen Teile des Bestandes von der Ausleihe ausschließen.


Mahnung
    Wer die Leihfrist überschreitet, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben, oder einem Rückgabeverlangen nicht nachkommt, wird schriftlich und gebührenpflichtig zur Rückgabe gemahnt. Wird ein entliehenes Werk nicht binnen sieben Tagen nach Zugang der dritten Mahnung zurückgegeben, so kann die Bibliothek das Werk unbeschadet sonstiger Rechte auf Kosten des Benutzers/der Benutzerin
a) abholen lassen oder
b) eine Ersatzbeschaffung auf Kosten des/der Entleihenden durchführen.
Solange ein/e Benutzer/in der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Bücher nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren oder geschuldete Auslagen- oder Kosten nicht erstattet, ist die Bibliothek berechtigt, das Benutzungskonto bis zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu sperren.


Urheberrecht
    Die Beachtung der Urheberrechtes obliegt dem/der Benutzer/Benutzerin. Eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten Dritter und daraus resultierende Schadensersatzansprüche hat er selbst zu vertreten.